1. Schmids Wunderpillen: Die Apotheke am Paradeplatz und ihr ganz eigener Service
Es gibt Apotheken, die sich strikt an die Vorschriften halten. Und dann gibt es die Toppharm-Apotheke Paradeplatz in Zürich, die ihren zahlungskräftigen Stammkunden offenbar das gewisse Extra bot – eine Art VIP-Service für Bedürftige. Bedürftig nicht etwa im Sinne von kranken Menschen, sondern eher in der Kategorie stehvermögensbedürftig.
Lorenz Schmid, seines Zeichens nicht nur Apotheker, sondern auch Präsident des Zürcher Apothekerverbands und Vorstandsmitglied von Pharmasuisse, hat sich mit seinem Medikamentenimport tief ins Herz seiner Kundschaft gespielt. Über Jahre hinweg organisierte er für treue Kunden Nachschub an Cialis und Tadalafil – und weil er schon dabei war, auch gleich noch Melatonin und DHEA. Letzteres hilft laut Swissmedic bei Vaginalerkrankungen, was für eine besonders fürsorgliche Rundumversorgung spricht.
Natürlich war das alles nicht legal. Aber seien wir ehrlich: Wer an einer der teuersten Adressen der Schweiz eine Apotheke betreibt, will nicht einfach nur Hustensirup verkaufen. Der Mann hat mitgedacht! Wenn ein gestresster Banker nach einem harten Tag an den Finanzmärkten nach Hause kommt, will er nicht erst zum Arzt rennen, um sich ein Rezept zu besorgen. Nein, er will, dass seine Apotheke des Vertrauens diskret liefert, was es für ein erfülltes Leben braucht.
Blöde nur, dass Swissmedic da anderer Meinung ist. Die Heilmittelbehörde hat festgestellt, dass Schmid nicht einfach „kleine Mengen“ für den Notfall eingeführt hat, sondern regelmässig Pakete geschnürt hat – sozusagen ein Medikamenten-Abo für Stammkunden. Besonders charmant: In mindestens einem Fall liess er sich die Pillen an die Adresse seines Sohnes schicken. Familienbetrieb, eben.
Schmid selbst spricht von einem „Verfahrensfehler“. Natürlich. Wer kennt das nicht? Man will eigentlich nur ein paar Medikamente importieren, übersieht aber versehentlich die Kleinigkeit, dass es keine Zulassung gibt. Kann passieren. Dass er trotzdem die Strafverfügung akzeptiert hat, liegt sicher nicht daran, dass seine Argumentation wenig überzeugend war – nein, er wollte einfach nicht „mehrere Jahre prozessieren“. Sehr grosszügig.
Die Geldstrafe von insgesamt 63.000 Franken wird er wohl aus der Portokasse bezahlen. Viel spannender ist die Frage, ob er weiterhin als Vorstandsmitglied von Pharmasuisse über Ethik und Regularien der Branche mitentscheiden darf. Die Organisation wusste bisher angeblich nichts von der ganzen Sache – was ein bisschen überrascht, wenn man bedenkt, dass Swissmedic ihn schon seit 2016 auf dem Radar hatte.
Wie auch immer es ausgeht: Die Kunden der Toppharm-Apotheke müssen sich wohl bald wieder selbst um ihre Erektionshilfe kümmern. Und ob sich Herr Schmid demnächst beruflich neu orientieren muss, wird sich zeigen. Vielleicht gibt es ja im Schwarzmarktgeschäft für Potenzmittel noch eine freie Stelle.
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