Rellsens Kolumnen

Philipp Rellstab

Philipp Rellstab - Wortspieler & Klangtüftler. Jazzmusiker mit Trompete, Flügelhorn, Posaune und Tuba. Chefredaktor der SamiPost. Schreibt, wenn das Leben sticht - mal kurz, mal lang, aber immer mit Herz.

1. Voraussetzung: keine Voraussetzungen

Text von Philipp Rellstab | veröffentlicht am 09.08.2025 07:48
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Bern hat wieder einmal geliefert. Offiziell gibt es seit dem 1. August eine neue, klare Regelung: Nur akkreditierte Journalisten dürfen in Medienkonferenzen des Bundesrats Fragen stellen. Wer nicht auf der heiligen Liste steht, darf zuhören, brav Notizen machen und anschliessend beim Kaffeeautomaten ein bisschen jammern.

Diese Ordnung hat einen schönen, beinahe preussischen Charme. Endlich weiss man, wer reden darf und wer den Mund zu halten hat. Eine Bundeskanzlei zum Anfassen, transparent, fair – und so richtig schweizerisch im Sinn von „für alle gleich“.
Also fast.

Denn wie so oft, wenn die Schweiz Regeln aufstellt, gibt es sofort die Kategorie „Ausnahme für besondere Menschen“. Und siehe da: Roger Köppel, Verleger, Chefredaktor, alt Nationalrat, Alt-SVP, kurz gesagt „bekannt wie ein bunter Hund“, ist offiziell nicht akkreditiert – und stellt trotzdem Fragen. Nicht im stillen Kämmerlein, sondern mitten in der Medienkonferenz, direkt an den Bundesrat.

Wie geht das? Ganz einfach: Es gibt die Möglichkeit einer Tagesakkreditierung. Und für eine „Übergangszeit“ akzeptiert die Bundeskanzlei sogar noch die alte Regelung, wonach jeder, der einen Presseausweis und einen amtlichen Ausweis vorweisen kann, zu den Fragen zugelassen wird. Herr Köppel erfüllt das, und zack – ist er drin.

Und jetzt wird’s schön absurd: Diese Tagesakkreditierung, mit der man Fragen stellen darf, steht Praktikanten nicht zur Verfügung. Nein, sie dürfen nicht mal darum bitten. Die Regeln sind hier glasklar: Lehrjahre sind keine Herrenjahre, und schon gar keine Fragejahre.

Man könnte an dieser Stelle laut lachen, wenn es nicht so altbekannt wäre. Bern liebt seine Hierarchien, so wie andere Leute ihre Haustiere. Madame Elisabeth de Meuron-von Tscharner, das berühmte Stadtberner Original, brachte es schon vor Jahrzehnten auf den Punkt:
«Syt diir öpper oder nähmet dir Lohn?»
In diesem Fall ist klar, wer „öpper“ ist.

Die Szene hat etwas von einem Dorffest aus den Fünfzigerjahren: Vorn in der Festhütte sitzen die Honoratioren, trinken Weisswein aus grossen Gläsern, und wenn sie Lust haben, dürfen sie sich vom Musikverein eine Polka wünschen. Hinten, bei der Bierbar, stehen die anderen – und dürfen froh sein, wenn sie den Blick auf die Bühne nicht ganz durch die Köpfe der Vorderen verlieren.

In Bern ist es ähnlich: Wer Rang, Namen und einen Ausweis hat, darf in der ersten Reihe Fragen stellen. Wer dagegen jung, motiviert und noch nicht auf der „richtigen“ Liste steht, darf zuhören – und wird freundlich gebeten, nicht zu stören. Das nennt man dann Medienförderung.

Die Ironie ist so dick, dass man sie in Scheiben schneiden könnte. Die Bundeskanzlei verteidigt das alles als „Übergangsregelung“. Das klingt nett, wie ein Provisorium, das irgendwann einmal endet – wenn wir alle längst vergessen haben, dass es überhaupt existiert. „Übergang“ ist in Bern ohnehin ein dehnbarer Begriff. Da kann ein Provisorium locker ein paar Jahrzehnte halten, so wie die Übergangslösung für die Autobahnvignette, die auch nicht gerade über Nacht verschwunden ist.

Und seien wir ehrlich: Niemand in der Bundeskanzlei wird sich die Finger verbrennen, indem er einen prominenten Ex-Politiker am Reden hindert. Das gäbe Schlagzeilen, die man lieber vermeiden möchte. Also lässt man ihn halt machen, und wenn der Praktikant neben ihm stirnrunzelnd auf seinen Block kritzelt, dann ist das eben Teil des Lernprozesses.

Die ganze Geschichte riecht stark nach jenem anderen Bonmot von Madame de Meuron:
«Im Himmel obe sy mer mynetwäge alli glych, aber hie unde wei mer einschtwyle no Ornig ha!»
Übersetzt: Gleichheit ja – aber bitte nicht so genau.

Man könnte natürlich argumentieren, dass Köppel nun einmal ein erfahrener Journalist ist, der weiss, wie man den Bundesrat kitzelt. Aber das ändert nichts am Prinzip: Eine Regel, die so flexibel ist, dass sie sich nach Namen und Gesicht richtet, ist keine Regel – sondern höflich kaschierte Willkür.

Und genau das ist der Punkt, der diese Episode so herrlich typisch macht: In der Schweiz lieben wir Regeln, aber wir lieben es noch mehr, sie für „die richtigen Leute“ zu biegen. Es ist eine Tradition, so alt wie das Fondue – und mindestens ebenso klebrig.

Am Ende bleibt der fade Beigeschmack, dass hier nicht nur mit zweierlei Mass gemessen wird, sondern dass diese Zweiklassengesellschaft sogar offiziell abgesegnet ist. Der Praktikant kann sich also schon mal daran gewöhnen: Wer heute den Mund hält, darf vielleicht in zwanzig Jahren reden. Vorausgesetzt, er ist dann „öpper“.

Und so, liebe Leserschaft, läuft es im Bundeshaus wie im Rest des Landes: Wir sind stolz auf unsere Demokratie, unsere Transparenz und unsere Gleichbehandlung – aber wenn es hart auf hart kommt, hat die Tradition das letzte Wort.

Oder, um es in moderner Übersetzung zu sagen: Manche Türen öffnen sich nicht mit einem Ausweis, sondern mit einem Namen. Und manche Regeln gelten nicht für alle – nur für die, die sie nicht erfüllen müssen.

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